Kernen (15.10.2018)

Sehr geehrte Frau xxx

Ich half bei einem Umzug aus der Schafstraße XXX weg. Zwei Möbelspediteure und ich als weitere Hilfskraft parkten mit drei Fahrzeugen auf einem Privatweg zwischen den Häusern, für den Sie nicht zuständig sind!


Wir warfen rechtzeitig nachweislich vorher schriftliche Hinweise auf den Umzug in alle Briefkästen der umliegenden Häuser ein, die diesen Weg täglich benutzen mit der Bitte, die Speditionen dort zum Beladen kurz parken zu lassen.

Leider wollte dann ein übereifriger ungeduldiger schwäbischer Handwerker und ein Bewohner mit angeblichem Arzttermin, daß wir sofort umparken.

Nachdem ich also den Vormittag etwa zwei Stunden auf dem Privatweg stand, parkte ich kurz um, damit diese Herrschaften fahren konnten. Davor kreiste ich minutenlang durch Ihren schönen Ort, ohne einen Parkplatz zu finden!!

In diesem Moment stand bereits Ihr Herr M.  ("rein zufällig" wie er uns gegenüber erklärte!) auf der Schafstraße, wo mehrere Fahrzeuge schon lange (falsch) standen. Mich würde interessieren, ob der o.g. Handwerker auch eine Verwarnung erhielt, denn er stand sehr lange im absoluten Halteverbot!!??

Offenbar kann man in Rommelshausen nicht umziehen. Zum Glück sind wir weg und werden den Ort künftig meiden oder großräumig umfahren.

Beruflich habe ich übrigens in Böblingen täglich mit Ordnungsämtern und Polizei zu tun. Etwas mehr Gelassenheit und Ermessensspielraum der Behörde wäre hier sicherlich aus meiner Sicht angebracht.

Dennoch werde ich das Verwarnungsgeld morgen bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen Detlef Reppenhagen, nie wieder Rommelshausen!!

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